Detaillierte Zeitleiste: Bundesrecht vs. Landesrecht
Diese Übersicht zeigt die bundesweit einheitlichen Schritte (Personenstandsgesetz) und wo Landesrecht greift. Wichtig: Bestattungsfristen, Friedhofspflicht und Details sind Ländersache.
Erste Stunden
Arzt verständigen (ärztliche Feststellung)
Hausarzt/Ärztin bzw. ärztlicher Notdienst ruft die Leichenschau zur Ausstellung der Todesbescheinigung
💡 Bei unklaren oder nicht-natürlichen Umständen zusätzlich Polizei (110)
Erstversorgung, Herrichten und Einsargen erfolgen NACH der Leichenschau. Details regeln die Landesgesetze.
Angehörige informieren
Engste Familie und Freunde benachrichtigen
💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren
Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.
Bestatter kontaktieren
Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)
💡 Bestatter übernehmen oft die Anzeige, beschaffen Urkunden und koordinieren mit dem Standesamt
Der Bestatter koordiniert die weiteren Schritte und entlastet Sie organisatorisch.
Erste Tage
Sterbefallanzeige beim Standesamt (§ 28 PStG)
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes
💡 Samstag zählt als Werktag. Rechtsgrundlage: § 28 PStG (bundesweit einheitlich)
Rangfolge nach § 29 PStG: 1) Personen aus der häuslichen Gemeinschaft, 2) Wohnungsgeber:in, 3) andere Wissende
Bestattung organisieren (Landesrecht)
Bestattungsfristen und -arten sind Ländersache
💡 Bundesweit: Ohne Todesbescheinigung keine Bestattung; weitere Durchführung ist Sache der Länder
Mindest-/Höchstfristen, zulässige Bestattungsarten, Friedhofspflicht/Ausnahmen regeln die Bundesländer
Dokumente sammeln
Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen/Banken)
💡 Typische Unterlagen: Todesbescheinigung, Personaldokumente, Urkunden (Geburt/Heirat), ggf. Meldebescheinigung/SV-Nr.
Standesamt erstellt Sterbeurkunde; Bestatter können Beschaffung übernehmen
Nach der Bestattung
Meldungen und Verträge
Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Vermieter, Banken, Versicherungen
💡 Hinterbliebenenleistungen bei Rentenversicherung beantragen
Auch: Energie/Telekommunikation, Abos kündigen oder ummelden
Nachlass regeln
Öffnung des Testaments (Amtsgericht), Erbschein falls nötig
💡 Erbausschlagung binnen 6 Wochen (bei Auslandsbezug 6 Monate)
Bei komplexen rechtlichen Fragen Anwalt oder Notar konsultieren
Unterstützung suchen
Hausärzt:in, Hospiz-/Palliativdienste, kirchliche/konfessionsfreie Trauerbegleitung
💡 Selbsthilfegruppen und professionelle Trauerbegleitung verfügbar
Trauer braucht Zeit – holen Sie sich Hilfe wenn nötig
📞 Wichtige Telefonnummern deutschlandweit
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 (24h kostenlos)
Polizei: 110 (bei unklarem Tod)
Rettungsdienst: 112 (nur bei Notfällen)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Ärztliche Feststellung & erste Schritte
Häuslicher Todesfall
Arzt/Ärztin bzw. ärztlicher Notdienst ruft die Leichenschau zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Bei unklaren oder nicht‑natürlichen Umständen zusätzlich Polizei.
Im Heim/Spital
Die Einrichtung veranlasst in der Regel Leichenschau und weitere Schritte.
⚠️ Wichtig:
Erstversorgung, Herrichten und Einsargen erfolgen nach der Leichenschau. (Details regeln die Landesgesetze; siehe Infobox.)
Sterbefallanzeige beim Standesamt (bundesweit einheitlich)
Frist & Gesetzesgrundlage
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes. Samstag zählt als Werktag. Rechtsgrundlage: § 28 PStG.
Wer muss anzeigen? (§ 29 PStG)
Rangfolge nach § 29 PStG:
- Personen aus der häuslichen Gemeinschaft
- Wohnungsgeber:in
- andere Wissende (jeweils nur, wenn die zuvor Genannten ausfallen)
Unterlagen (typisch)
- Todesbescheinigung
- Personaldokumente
- Urkunden (Geburt/Heirat)
- ggf. Meldebescheinigung/SV‑Nr.
💡 Praxis:
Bestatter übernehmen oft die Anzeige, beschaffen Urkunden und koordinieren mit dem Standesamt.
Bestattung organisieren – was ist bundesweit vs. landesrechtlich?
Bundesweit einheitlich
Ohne Todesbescheinigung keine Bestattung; die weitere Durchführung ist Sache der Länder.
Landesrecht (entscheidend)
- Bestattungsfrist (spätester Beisetzungstermin)
- Mindestwartezeit (frühestmöglicher Termin, z. B. erst nach 24 Stunden)
- zulässige Bestattungsarten (Erdbestattung, Feuerbestattung; Ausnahmen/Naturformen)
- Friedhofspflicht / Ausnahmen (z. B. Seebestattung)
Beispiele (amtlich belegt)
Nordrhein‑Westfalen:
Bestattung erst zulässig, wenn Todesbescheinigung vorliegt und der Sterbefall registriert ist; Bestattungsfristen in § 13 BestG NRW. (Dort sind Mindest‑/Höchstfristen konkretisiert.)
Bayern:
Späteste Bestattung/Einäscherung 8 Tage nach Feststellung des Todes; Samstage/Sonn‑ und Feiertage unberücksichtigt (§ 19 BayBestV).
Berlin:
Regeln im Bestattungsgesetz Berlin; u. a. spezifische Vorschriften, z. B. zu Überführungen und Seebestattungen (keine generelle Friedhofspflicht bei Seebestattung).
💡 Merke:
Diese Unterschiede machen eine bundeslandspezifische Verlinkung im Artikel unverzichtbar.
Dokumente, Gebühren & Kosten
Standesamt
Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen/Banken).
Kosten
- Bestatter (Sarg/Urne, Überführung, Leistungen)
- Friedhofs‑/Krematoriumsgebühren
- Trauerfeier (Raum, Musik, Redner:in)
- Druckstücke (Parten)
- Grabnutzung (Ruhefrist nach Friedhofssatzung/Landesrecht)
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich die bestattungspflichtigen Angehörigen nach Landesrecht; wenn niemand leistungsfähig ist, kann die Gemeinde eine einfache Bestattung veranlassen (Kostenerstattung nach Regeln des Landes). (Landesrechtlich verschieden; siehe Infobox.)
Danach: Meldungen, Nachlass & Unterstützung
Meldungen
- Krankenkasse, Rentenversicherung (Hinterbliebenenleistungen)
- Arbeitgeber, Vermieter
- Banken, Versicherungen
- Energie/Telekommunikation, Abos
Nachlass
- Öffnung des Testaments (Amtsgericht)
- Erbschein falls nötig
- Erbausschlagung binnen 6 Wochen (bei Auslandsbezug 6 Monate)
Unterstützung
- Hausärzt:in, Hospiz‑/Palliativdienste
- kirchliche/konfessionsfreie Trauerbegleitung
- Selbsthilfegruppen
Häufige Unterschiede
Frühestmögliche Beisetzung
In manchen Ländern frühestens nach 24 Std. (z. B. über Fristenregelungen wie in NRW).
Späteste Beisetzung
In Bayern spätestens 8 Tage nach Feststellung des Todes (§ 19 BayBestV); andere Länder lassen teils längere Zeitfenster oder differenzieren zwischen Erdbestattung und Urnenbeisetzung.
Urnenbeisetzung
Häufig längere Frist als bei der Sargbestattung (Details → Landesrecht/kommunale Satzung; siehe Infobox).
Friedhofspflicht
Grundsatz i. d. R. ja; Ausnahmen v. a. Seebestattung oder spezielle Naturbestattungen je nach Landesrecht. (Beispielrecht: Berlin).
Offizielle Informationen & Gesetze der 16 Bundesländer
Hinweis: Bestattungsfristen, Friedhofspflicht, zulässige Bestattungsarten und Details der Leichenschau regeln Landesgesetze. Die folgenden Links führen zu amtlichen Landesportalen/Gesetzesfassungen oder – wenn amtliche Online-Quellen schwer zugänglich sind – zu Aeternitas als seriöser, aktueller Sekundärquelle.
Land | Offizielle Information / Gesetz |
---|---|
Baden-Württemberg | Sozialministerium BW (Infos & Download) |
Bayern | BayBestV Gesamtansicht → § 19 Fristen (PDF) |
Berlin | Bestattungsgesetz Berlin |
Brandenburg | Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Bravors) |
Bremen | Transparenzportal: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen |
Hamburg | Landesrecht Hamburg (Bestattungsgesetz – Paragrafenübersicht) |
Hessen | GVBl-Fundstelle (FBG) • Aeternitas/Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Aeternitas (amtstextbasierte PDF) |
Niedersachsen | Landesministerium (Überblick) • VORIS |
Nordrhein-Westfalen | BestG NRW § 13 (Fristen, Unterlagen) |
Rheinland-Pfalz | Verbandsseite mit amtlichen Verlinkungen |
Saarland | Landesportal (Downloads Bestattungsrecht) |
Sachsen | REVOSax – Sächsisches Bestattungsgesetz |
Sachsen-Anhalt | Aeternitas (amtstextbasierte PDF) |
Schleswig-Holstein | Landesrecht SH • Gesundheitsvorsorge |
Thüringen | Aeternitas (amtstextbasierte PDF, Stand 2025) |
💡 Tipp: Für Schnellabgleiche (alle Länder, konsolidiert) ist Aeternitas eine verlässliche Übersicht mit regelmäßigen Aktualisierungen.
FAQ (kurz & klar)
Bis wann muss ich den Sterbefall anzeigen?
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeortes.
Wer ist verpflichtet, den Tod anzuzeigen?
Nach § 29 PStG zuerst Mitbewohner:in / Wohnungsgeber:in, dann andere Wissende – jeweils nur, wenn die zuvor Genannten ausfallen.
Gibt es eine bundesweit einheitliche Bestattungsfrist?
Nein. Fristen sind Landesrecht. Beispiel: Bayern 8 Tage (§ 19 BayBestV), NRW mit detaillierten Vorgaben in § 13 BestG NRW.
Darf ich eine Naturbestattung wählen?
Kommt auf das Land und die kommunalen Friedhofssatzungen an. Prüfen Sie die Landeslinks (Infobox) und fragen Sie Ihren Bestatter.
Abschließender Rat
- Bestatter früh einbinden: Er/Sie kennt die örtlichen Bestattungsfristen und Abläufe und kann Anzeigen/Urkunden abnehmen.
- Mehrere Sterbeurkunden beantragen (Banken/Versicherungen).
- Fristen (Anzeige/Bestattung) nicht reißen – bei Engpässen sofort das Standesamt/Ordnungsamt informieren.
Wichtigste Rechtsgrundlagen (bundesweit & Beispiele)
- PStG § 28/§ 29 (Anzeige & Anzeigepflicht), bundesweit
- Landesrecht: BestG NRW § 13, BayBestV § 19, BestattG Berlin (als exemplarische Belege für Fristen/Ausnahmen)
- Gesamtüberblick Landesrecht (laufend gepflegt): Aeternitas