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Was tun im Todesfall in Deutschland?

Umfassender Leitfaden mit Fristen, Pflichten und Länderbesonderheiten

Ein Todesfall belastet. Gleichzeitig verlangt das Recht in kurzer Zeit klare Schritte – vom Arztkontakt über die Anzeige beim Standesamt bis zur Bestattung. In Deutschland gilt: Die Anzeige des Sterbefalls ist bundesrechtlich geregelt, vieles andere (Fristen, Bestattungsarten, Friedhofspflicht) ist Ländersache. Dieser Leitfaden erklärt die bundesweit einheitlichen Schritte und verweist dort, wo es zählt, auf landesspezifische Regeln.

✅ Kurz-Checkliste (Deutschland)

  1. Tod feststellen lassen (Hausarzt / Notarzt 112; bei unklaren Umständen zusätzlich Polizei 110).
  2. Sterbefall beim Standesamt anzeigen (spätestens am 3. Werktag; Samstag zählt als Werktag).
  3. Bestatter beauftragen (Überführung, Formalitäten, Trauerfeier).
  4. Bestattung planen (Fristen & Art nach Landesrecht; Beispiele siehe unten).
  5. Urkunden & Meldungen (Sterbeurkunde, Versicherungen, Rente, Arbeitgeber, Verträge).

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Wichtiger Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung für Deutschland und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch qualifizierte Fachkräfte. Bei komplexen rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt oder Notar.

Detaillierte Zeitleiste: Bundesrecht vs. Landesrecht

Diese Übersicht zeigt die bundesweit einheitlichen Schritte (Personenstandsgesetz) und wo Landesrecht greift. Wichtig: Bestattungsfristen, Friedhofspflicht und Details sind Ländersache.

1

Erste Stunden

Zeitrahmen: SofortDringend

Arzt verständigen (ärztliche Feststellung)

Hausarzt/Ärztin bzw. ärztlicher Notdienst ruft die Leichenschau zur Ausstellung der Todesbescheinigung

💡 Bei unklaren oder nicht-natürlichen Umständen zusätzlich Polizei (110)

Erstversorgung, Herrichten und Einsargen erfolgen NACH der Leichenschau. Details regeln die Landesgesetze.

Angehörige informieren

Engste Familie und Freunde benachrichtigen

💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren

Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.

Bestatter kontaktieren

Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)

💡 Bestatter übernehmen oft die Anzeige, beschaffen Urkunden und koordinieren mit dem Standesamt

Der Bestatter koordiniert die weiteren Schritte und entlastet Sie organisatorisch.

2

Erste Tage

Zeitrahmen: 3 Werktage (bundesrechtlich)Gesetzlich verpflichtend

Sterbefallanzeige beim Standesamt (§ 28 PStG)

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes

💡 Samstag zählt als Werktag. Rechtsgrundlage: § 28 PStG (bundesweit einheitlich)

Rangfolge nach § 29 PStG: 1) Personen aus der häuslichen Gemeinschaft, 2) Wohnungsgeber:in, 3) andere Wissende

Bestattung organisieren (Landesrecht)

Bestattungsfristen und -arten sind Ländersache

💡 Bundesweit: Ohne Todesbescheinigung keine Bestattung; weitere Durchführung ist Sache der Länder

Mindest-/Höchstfristen, zulässige Bestattungsarten, Friedhofspflicht/Ausnahmen regeln die Bundesländer

Dokumente sammeln

Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen/Banken)

💡 Typische Unterlagen: Todesbescheinigung, Personaldokumente, Urkunden (Geburt/Heirat), ggf. Meldebescheinigung/SV-Nr.

Standesamt erstellt Sterbeurkunde; Bestatter können Beschaffung übernehmen

3

Nach der Bestattung

Zeitrahmen: Wochen bis MonateOrganisatorisch

Meldungen und Verträge

Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Vermieter, Banken, Versicherungen

💡 Hinterbliebenenleistungen bei Rentenversicherung beantragen

Auch: Energie/Telekommunikation, Abos kündigen oder ummelden

Nachlass regeln

Öffnung des Testaments (Amtsgericht), Erbschein falls nötig

💡 Erbausschlagung binnen 6 Wochen (bei Auslandsbezug 6 Monate)

Bei komplexen rechtlichen Fragen Anwalt oder Notar konsultieren

Unterstützung suchen

Hausärzt:in, Hospiz-/Palliativdienste, kirchliche/konfessionsfreie Trauerbegleitung

💡 Selbsthilfegruppen und professionelle Trauerbegleitung verfügbar

Trauer braucht Zeit – holen Sie sich Hilfe wenn nötig

📞 Wichtige Telefonnummern deutschlandweit

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 (24h kostenlos)

Polizei: 110 (bei unklarem Tod)

Rettungsdienst: 112 (nur bei Notfällen)

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Ärztliche Feststellung & erste Schritte

Häuslicher Todesfall

Arzt/Ärztin bzw. ärztlicher Notdienst ruft die Leichenschau zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Bei unklaren oder nicht‑natürlichen Umständen zusätzlich Polizei.

Im Heim/Spital

Die Einrichtung veranlasst in der Regel Leichenschau und weitere Schritte.

⚠️ Wichtig:

Erstversorgung, Herrichten und Einsargen erfolgen nach der Leichenschau. (Details regeln die Landesgesetze; siehe Infobox.)

Sterbefallanzeige beim Standesamt (bundesweit einheitlich)

Frist & Gesetzesgrundlage

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes. Samstag zählt als Werktag. Rechtsgrundlage: § 28 PStG.

Wer muss anzeigen? (§ 29 PStG)

Rangfolge nach § 29 PStG:

  1. Personen aus der häuslichen Gemeinschaft
  2. Wohnungsgeber:in
  3. andere Wissende (jeweils nur, wenn die zuvor Genannten ausfallen)

Unterlagen (typisch)

  • Todesbescheinigung
  • Personaldokumente
  • Urkunden (Geburt/Heirat)
  • ggf. Meldebescheinigung/SV‑Nr.

💡 Praxis:

Bestatter übernehmen oft die Anzeige, beschaffen Urkunden und koordinieren mit dem Standesamt.

Bestattung organisieren – was ist bundesweit vs. landesrechtlich?

Bundesweit einheitlich

Ohne Todesbescheinigung keine Bestattung; die weitere Durchführung ist Sache der Länder.

Landesrecht (entscheidend)

  • Bestattungsfrist (spätester Beisetzungstermin)
  • Mindestwartezeit (frühestmöglicher Termin, z. B. erst nach 24 Stunden)
  • zulässige Bestattungsarten (Erdbestattung, Feuerbestattung; Ausnahmen/Naturformen)
  • Friedhofspflicht / Ausnahmen (z. B. Seebestattung)

Beispiele (amtlich belegt)

Nordrhein‑Westfalen:

Bestattung erst zulässig, wenn Todesbescheinigung vorliegt und der Sterbefall registriert ist; Bestattungsfristen in § 13 BestG NRW. (Dort sind Mindest‑/Höchstfristen konkretisiert.)

Bayern:

Späteste Bestattung/Einäscherung 8 Tage nach Feststellung des Todes; Samstage/Sonn‑ und Feiertage unberücksichtigt (§ 19 BayBestV).

Berlin:

Regeln im Bestattungsgesetz Berlin; u. a. spezifische Vorschriften, z. B. zu Überführungen und Seebestattungen (keine generelle Friedhofspflicht bei Seebestattung).

💡 Merke:

Diese Unterschiede machen eine bundeslandspezifische Verlinkung im Artikel unverzichtbar.

Dokumente, Gebühren & Kosten

Standesamt

Sterbeurkunde (mehrere Ausfertigungen sinnvoll – für Versicherungen/Banken).

Kosten

  • Bestatter (Sarg/Urne, Überführung, Leistungen)
  • Friedhofs‑/Krematoriumsgebühren
  • Trauerfeier (Raum, Musik, Redner:in)
  • Druckstücke (Parten)
  • Grabnutzung (Ruhefrist nach Friedhofssatzung/Landesrecht)

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich die bestattungspflichtigen Angehörigen nach Landesrecht; wenn niemand leistungsfähig ist, kann die Gemeinde eine einfache Bestattung veranlassen (Kostenerstattung nach Regeln des Landes). (Landesrechtlich verschieden; siehe Infobox.)

Danach: Meldungen, Nachlass & Unterstützung

Meldungen

  • Krankenkasse, Rentenversicherung (Hinterbliebenenleistungen)
  • Arbeitgeber, Vermieter
  • Banken, Versicherungen
  • Energie/Telekommunikation, Abos

Nachlass

  • Öffnung des Testaments (Amtsgericht)
  • Erbschein falls nötig
  • Erbausschlagung binnen 6 Wochen (bei Auslandsbezug 6 Monate)

Unterstützung

  • Hausärzt:in, Hospiz‑/Palliativdienste
  • kirchliche/konfessionsfreie Trauerbegleitung
  • Selbsthilfegruppen

Häufige Unterschiede

Frühestmögliche Beisetzung

In manchen Ländern frühestens nach 24 Std. (z. B. über Fristenregelungen wie in NRW).

Späteste Beisetzung

In Bayern spätestens 8 Tage nach Feststellung des Todes (§ 19 BayBestV); andere Länder lassen teils längere Zeitfenster oder differenzieren zwischen Erdbestattung und Urnenbeisetzung.

Urnenbeisetzung

Häufig längere Frist als bei der Sargbestattung (Details → Landesrecht/kommunale Satzung; siehe Infobox).

Friedhofspflicht

Grundsatz i. d. R. ja; Ausnahmen v. a. Seebestattung oder spezielle Naturbestattungen je nach Landesrecht. (Beispielrecht: Berlin).

Offizielle Informationen & Gesetze der 16 Bundesländer

Hinweis: Bestattungsfristen, Friedhofspflicht, zulässige Bestattungsarten und Details der Leichenschau regeln Landesgesetze. Die folgenden Links führen zu amtlichen Landesportalen/Gesetzesfassungen oder – wenn amtliche Online-Quellen schwer zugänglich sind – zu Aeternitas als seriöser, aktueller Sekundärquelle.

💡 Tipp: Für Schnellabgleiche (alle Länder, konsolidiert) ist Aeternitas eine verlässliche Übersicht mit regelmäßigen Aktualisierungen.

FAQ (kurz & klar)

Bis wann muss ich den Sterbefall anzeigen?

Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeortes.

Wer ist verpflichtet, den Tod anzuzeigen?

Nach § 29 PStG zuerst Mitbewohner:in / Wohnungsgeber:in, dann andere Wissende – jeweils nur, wenn die zuvor Genannten ausfallen.

Gibt es eine bundesweit einheitliche Bestattungsfrist?

Nein. Fristen sind Landesrecht. Beispiel: Bayern 8 Tage (§ 19 BayBestV), NRW mit detaillierten Vorgaben in § 13 BestG NRW.

Darf ich eine Naturbestattung wählen?

Kommt auf das Land und die kommunalen Friedhofssatzungen an. Prüfen Sie die Landeslinks (Infobox) und fragen Sie Ihren Bestatter.

Abschließender Rat

  • Bestatter früh einbinden: Er/Sie kennt die örtlichen Bestattungsfristen und Abläufe und kann Anzeigen/Urkunden abnehmen.
  • Mehrere Sterbeurkunden beantragen (Banken/Versicherungen).
  • Fristen (Anzeige/Bestattung) nicht reißen – bei Engpässen sofort das Standesamt/Ordnungsamt informieren.

Wichtigste Rechtsgrundlagen (bundesweit & Beispiele)

  • PStG § 28/§ 29 (Anzeige & Anzeigepflicht), bundesweit
  • Landesrecht: BestG NRW § 13, BayBestV § 19, BestattG Berlin (als exemplarische Belege für Fristen/Ausnahmen)
  • Gesamtüberblick Landesrecht (laufend gepflegt): Aeternitas

Wichtigste Rechtsgrundlagen (bundesweit & Beispiele)

  • PStG § 28/§ 29 (Anzeige & Anzeigepflicht), bundesweit - gesetze-im-internet.de
  • Landesrecht: BestG NRW § 13, BayBestV § 19, BestattG Berlin
  • Gesamtüberblick Landesrecht (laufend gepflegt): Aeternitas
  • Deutsche Rentenversicherung, Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Aktualisiert: 8.8.2025von Bestatter EinsLesezeit: ~15 Min.